Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung

1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer Allgemeinen Bedingungen. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Diese Bedingungen gelten auch für die weitere Geschäftsverbindung.


II. Vertragsschluß

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Der Käufer ist an die Bestellung 4 Wochen gebunden. Aufträge und Vereinbarungen werden dann verbindlich, wenn wir die Annahme innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen. Die schriftliche Bestätigung gilt als kaufmännisches Bestätigungsschreiben.


III. Software

1. Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger (z.B. Diskette) beiliegenden Lizenz- oder sonstigen Bedingungen des Herstellers. Der Käufer erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Dem Käufer, der die Bedingungen des Herstellers nicht anerkennen will, steht ein Rücktrittsrecht zu, das innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Software schriftlich auszuüben ist.

2. Der Käufer verpflichtet sich, die Software weder im Original noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich zu machen. Die Dokumentation und sonstige druckschriftliche Unterlagen dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung vervielfältigt werden.

3. Unabhängig von Zeitpunkt und Grund der Beendigung des Vertrages verpflichtet sich der Käufer, das Original sowie alle Kopien und Teilkopien der Software sowie die Dokumentation und sonstigen in druckschriftlicher Form überlassenen Unterlagen an uns zurückzugeben. Software, die auf maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern des Käufers aufgezeichnet ist, ist unverzüglich und vollständig zu löschen. Der Käufer ist verpflichtet dem Verkäufer schriftlich zu bestätigen, dass er keine Kopien oder Teilkopien behalten oder weitergegeben hat, und gespeicherte Software vollständig gelöscht worden ist.

4. Im übrigen stimmen Käufer und Verkäufer darin überein, dass ein Computer-Programm (Software) nach dem heutigen Stand der Technik ein mit Fehlern behaftetes Werk ist, das zur Erledigung bestimmter Aufgaben geschaffen ist. Fehler, die dem Verwendungszweck nicht entgegenstehen oder den Nutzen der Software nicht unzumutbar mindern, stellen keinen Mangel dar. Die Software-Hersteller bieten zur Behebung kleiner Fehler und zur Aktualisierung von Software jeweils eigene Update-Regelungen an, die unentgeltlich oder gegen Gebühr von Zeit zu Zeit und bei Bedarf verfügbar sind.

5. Unterlagen, Bildschirm-Dialoge und Ausdrucke von Software-Produkten werden in der jeweils angegebenen Sprache ausgeliefert. Sofern nicht anders angegeben handelt es sich um deutsche Versionen. Auch in diesen Software-Versionen können EDV-typische Begriffe dem englischen Sprachraum entstammen.


IV. Preise

1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen, falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, zu den Preisen der bei Vertragsabschluß gültigen Preisliste.

2. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Dresden zuzüglich der Versandkosten (Verpackung, Fracht, Versicherung, usw.) sowie der am Tag der Lieferung bzw. sonstigen Leistungen gültigen Mehrwertsteuer ohne Installation, Schulung oder sonstigen Nebenleistungen. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern.

3. Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu erfolgen.

4. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungs- und Diskontspesen werden berechnet.

5. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinzen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9% pro Jahr zu zahlen.


V. Lieferzeit

1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Wir sind bemüht, diese pünktlich einzuhalten. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt ist.

2. Wenn dem Käufer dadurch, dass wir verbindlich vereinbarte Lieferzeiten schuldhaft nicht eingehalten haben oder in Verzug geraten sind, ein Schaden erwüchst, so ist er unter Ausschluß weiterer Ansprüche - außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 0,5% für jede Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu verlangen.

3. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung s#mtlicher Vertragspflichten des Käufers voraus.


VI. Gefahrübergang

1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unsere Fertigung oder unser Lager verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.


VII. Eigentumsvorbehalt

1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck erst bei dessen Einlösung. Der Käufer ist berechtigt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

2. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

3. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen.


VIII. Gewährleistung

1. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Käufer es versäumt, offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Die Kaufleute treffenden Untersuchungs- und Rägepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.

2. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

3. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.

4. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mangelrägen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, Ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.


IX. Schadenersatz

1. Schadenersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verschlechterung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Leistungsverzug und zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung.

2. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren und/oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.


X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Dresden sowie als Gerichtsstand Dresden vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.


XI. Sonstige Vereinbarungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.

2. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformvereinbarung kann gleichfalls nur schriftlich geändert werden.

3. Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.


Fassung vom 31. August 2003


Dr.-Ing. Stephan Weinmeister & Partner GbR - WPsoft
Achtbeeteweg 10
01189 Dresden

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