I. Geltung
1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich
auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Von diesen
Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch
Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche
Bestätigung wirksam. Die Entgegennahme von Lieferungen oder
Teillieferungen gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer Allgemeinen
Bedingungen.
Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sowie Nebenabreden sind nur
dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Diese Bedingungen gelten auch für die weitere Geschäftsverbindung.
II. Vertragsschluß
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Der Käufer ist an die Bestellung 4
Wochen gebunden. Aufträge und Vereinbarungen werden dann verbindlich,
wenn wir die Annahme innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen. Die
schriftliche Bestätigung gilt als kaufmännisches Bestätigungsschreiben.
III. Software
1. Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem
Datenträger (z.B. Diskette) beiliegenden Lizenz- oder sonstigen
Bedingungen des Herstellers. Der Käufer erkennt die Geltung dieser
Bedingungen durch Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich
an. Dem Käufer, der die Bedingungen des Herstellers nicht anerkennen
will, steht ein Rücktrittsrecht zu, das innerhalb von 10 Tagen nach
Erhalt der Software schriftlich auszuüben ist.
2. Der Käufer verpflichtet sich, die Software weder im
Original noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten
zugänglich zu machen. Die Dokumentation und sonstige druckschriftliche
Unterlagen dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung
vervielfältigt werden.
3. Unabhängig von Zeitpunkt und Grund der Beendigung des
Vertrages verpflichtet sich der Käufer, das Original sowie alle Kopien
und Teilkopien der Software sowie die Dokumentation und sonstigen in
druckschriftlicher Form überlassenen Unterlagen an uns zurückzugeben.
Software, die auf maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern des Käufers
aufgezeichnet ist, ist unverzüglich und vollständig zu löschen. Der
Käufer ist verpflichtet dem Verkäufer schriftlich zu bestätigen, dass er
keine Kopien oder Teilkopien behalten oder weitergegeben hat, und
gespeicherte Software vollständig gelöscht worden ist.
4. Im übrigen stimmen Käufer und Verkäufer darin überein, dass
ein Computer-Programm (Software) nach dem heutigen Stand der Technik
ein mit Fehlern behaftetes Werk ist, das zur Erledigung bestimmter
Aufgaben geschaffen ist. Fehler, die dem Verwendungszweck nicht
entgegenstehen oder den Nutzen der Software nicht unzumutbar mindern,
stellen keinen Mangel dar. Die Software-Hersteller bieten zur Behebung
kleiner Fehler und zur Aktualisierung von Software jeweils eigene
Update-Regelungen an, die unentgeltlich oder gegen Gebühr von Zeit zu
Zeit und bei Bedarf verfügbar sind.
5. Unterlagen, Bildschirm-Dialoge und Ausdrucke von
Software-Produkten werden in der jeweils angegebenen Sprache
ausgeliefert. Sofern nicht anders angegeben handelt es sich um deutsche
Versionen. Auch in diesen Software-Versionen können EDV-typische
Begriffe dem englischen Sprachraum entstammen.
IV. Preise
1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen, falls nichts anderes
ausdrücklich vereinbart wird, zu den Preisen der bei Vertragsabschluß
gültigen Preisliste.
2. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Dresden zuzüglich
der Versandkosten (Verpackung, Fracht, Versicherung, usw.) sowie der am
Tag der Lieferung bzw. sonstigen Leistungen gültigen Mehrwertsteuer
ohne Installation, Schulung oder sonstigen Nebenleistungen. Der Versand
erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir sind berechtigt, jedoch nicht
verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern.
3. Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu erfolgen.
4. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur
zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungs- und Diskontspesen
werden berechnet.
5. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so hat er,
vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinzen
in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank, mindestens jedoch 9% pro Jahr zu zahlen.
V. Lieferzeit
1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Wir
sind bemüht, diese pünktlich einzuhalten. Die Lieferfrist ist
eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager
verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt ist.
2. Wenn dem Käufer dadurch, dass wir verbindlich vereinbarte
Lieferzeiten schuldhaft nicht eingehalten haben oder in Verzug geraten
sind, ein Schaden erwüchst, so ist er unter Ausschluß weiterer
Ansprüche - außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit -
berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 0,5% für jede Woche der
Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes
der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu verlangen.
3. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung s#mtlicher Vertragspflichten des Käufers voraus.
VI. Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die
den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur
Versendung unsere Fertigung oder unser Lager verlassen hat, und zwar
unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und
wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert
sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu
vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der
Versandbereitschaft auf den Käufer über.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das
Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten
Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei
Zahlung mit Scheck erst bei dessen Einlösung. Der Käufer ist
berechtigt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu
verfügen.
2. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
3. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in
Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst
berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit,
so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen.
VIII. Gewährleistung
1. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind ausgeschlossen,
wenn der Käufer es versäumt, offensichtliche Mängel innerhalb von zwei
Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten
nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Die Kaufleute treffenden
Untersuchungs- und Rägepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon
unberührt.
2. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
3. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an
Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen
und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
4. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mangelrägen die
Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, Ihre
Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig
festgestellt.
IX. Schadenersatz
1. Schadenersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere wegen Verschlechterung, positiver Vertragsverletzung,
Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen
sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht
bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit,
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Leistungsverzug und zu
vertretender Unmöglichkeit der Leistung.
2. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz von entgangenem
Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren und/oder Folgeschäden.
Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
3. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es
sei denn, dass wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass diese Daten aus
Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit
vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für
Lieferung und Zahlung Dresden sowie als Gerichtsstand Dresden
vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des
Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts
gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.
XI. Sonstige Vereinbarungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der
übrigen Bedingungen davon nicht berührt.
2. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der
Schriftform. Diese Schriftformvereinbarung kann gleichfalls nur
schriftlich geändert werden.
3. Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die aus der
Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes
für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.
Fassung vom 31. August 2003
Dr.-Ing. Stephan Weinmeister & Partner GbR - WPsoft
Achtbeeteweg 10
01189 Dresden